DIE REGEL DER MITGLIEDER DES VEREINS
DER APOSTEL DER BRAMHERZIGKEIT
GOTTES „FAUSTINUM”
3. Mitglied des Vereins Faustinum kann jede volljährige Person werden, die die Berufung zum Leben und zum Apostolat im Geiste der Barmherzigkeit in sich entdeckt hat und die nach einem einjährigen Volontariat im Verein, aufgrund der eingereichten Unterlagen (Antrag, Fragebogen, Stellungnahme des Pfarrers und zwei andere Stellungnahmen mit Unterschrift und Stempel eines Geistlichen) in geheimer Abstimmung des Vorstands des Vereins Faustinum in den Kreis der Mitglieder aufgenommen wurde.
4. Die Mitglieder des Vereins Faustinum wählen unter den zahlreichen Möglichkeiten, Christus nachzueifern und sich in Seiner Heilssendung zu engagieren, den Weg, den das Charisma der hl. Schwester Faustyna bestimmt hat.
5. Indem sie das Charisma der hl. Schwester Faustyna in sich entdecken, verpflichten sich die Mitglieder des Vereins Faustinum, der Welt die Botschaft der Barmherzigkeit Jesu durch das Zeugnis ihres Lebens im Geiste des Vertrauens zu Gott und der Barmherzigkeit gegenüber den Nächsten, sowie in Wort und Gebet zu verkünden.
6. Das Engagement im Werk der hl. Schwester Faustyna ist somit Teilnahme an der Spiritualität und der Sendung der Kongregation der Schwestern der Muttergottes der Barmherzigkeit, für die die Mitglieder des Vereins Faustinum die engsten Mitarbeiter sind, die ihr Charisma in verschiedenen Lebensbereichen in der Welt erfüllen. Dadurch haben sie Anteil an den geistigen Gütern der Kongregation.
- die Heilige Schrift und die Lehre der Kirche, insbesondere die Lehre von Papst Johannes Paul II.;
- das Tagebuch der hl. Schwester Faustyna;
- das Leben aus den Sakramenten, das persönliche Gebet und die Reflexion, die die Anzeichen der Barmherzigkeit Gottes im eigenen Leben wahrzunehmen ermöglicht;
- die Literatur über das Geheimnis der Barmherzigkeit Gottes und das Leben und die Sendung der hl. Schwester Faustyna, die das Imprimatur der Kirche besitzt und in der Ausbildung des Vereins Faustinum empfohlen wird.
9. Dem Erkennen des Geheimnisses der Barmherzigkeit Gottes dient das Ausbildungsprogramm für die Apostel der Barmherzigkeit Gottes, die im Verein Faustinum zusammengeschlossen sind. Sein individuelles oder gemeinschaftliches Studium ist für alle Mitglieder verpflichtend.
10. Die Mitglieder des Vereins Faustinum nehmen nach Möglichkeit an den Ausbildungstreffen teil und nutzen die vom Verein veranstalteten Besin- nungstage und Exerzitien.
11. Die systematische Ergründung des Geheimnisses der Barmherzigkeit Gottes sollte die Mitglieder zu seiner Betrachtung im Alltag und zur Entdeckung der Gabe führen, die das Wohnen der Heiligen Dreifaltigkeit in gerechten Seelen (die im Stande der Gnade sind) ist. Dem dient u. a. die Praxis der hl. Schwester Faustyna, die darauf beruht, sich häufig mit dem Barmherzigen Jesus, der in der Seele gegenwärtig ist, durch ein für den jeweiligen Monat gewähltes Stoßgebet zu verbinden.
20. Die grundlegende Ebene für die Verkündung der Barmherzigkeit durch das Wort sind die alltäglichen Kontakte mit den Nächsten, in denen sich die Mitglieder des Vereins Faustinum darum bemühen werden, verschiedene Geschehnisse im Geiste des Glaubens auszulegen und in ihnen die liebende Hand Gottes zu sehen.
21. Bei der Verkündung der Botschaft der Barmherzigkeit, wie sie durch die hl. Schwester Faustyna vermittelt wurde, sind die Mitglieder des Vereins Faustinum dazu verpflichtet, ihren Inhalt richtig zu vermitteln, gemäß der Lehre der Kirche und im Geiste des Charismas der Kongregation der Schwestern der Muttergottes der Barmherzigkeit.
26. Die Mitglieder des Vereins Faustinum nutzen den Gebetsreichtum der Kirche, ihre Liturgie und Anbetungen anderer Art, um Gott in Seiner Barmherzigkeit zu preisen, Ihm für die Gnaden zu danken und um Seine Barmherzigkeit für die Welt zu erflehen. Sie nutzen in besonderer Weise das Sakrament der Versöhnung (mindestens einmal im Monat) und nehmen häufig an der Eucharistie teil, um sich und anderen die notwendigen Gnaden zu erbitten.
27. Die Mitglieder des Vereins Faustinum praktizieren in besonderer Weise die Andacht an die Barmherzigkeit Gottes in den Formen, die durch die hl. Schwester Faustyna übermittelt wurden:
- Sie beten jeden Tag den Rosenkranz zur Barmherzigkeit Gottes.
- Sie bemühen sich nach Möglichkeit darum, täglich in der Stunde der Barmherzigkeit (15:00) zu beten.
- Sie verehren das Bild des Barmherzigen Jesus, d. h. sie beten vor ihm voller Vertrauen und verbinden ihr vertrauensvolles Gebet mit Akten der Barmherzigkeit.
- Sie feiern den Sonntag der Barmherzigkeit (1. Sonntag nach Ostern), auf den sie sich durch eine gute Beichte und die Novene zur Barmherzigkeit Gottes vorbereiten.
28. Dem Rat Jesu folgend verbinden sie ihre Gebete, Arbeiten und Leiden mit Seinem Gebet, Seiner Arbeit und Seinem Leiden, damit sie vor Gott Macht haben und der Sendung der Vermittlung der erbarmenden Liebe des himmlischen Vaters zu den Menschen und ihrer Erlösung fruchtbar dienen können.
29. In besonderer Weise erbitten die Mitglieder des Vereins Faustinum Barmherzigkeit für die Sünder und Sterbenden, damit sie die Zeit der Barmherzigkeit nutzen und nicht für immer verloren gehen, sowie für die Priester und Ordensleute, damit sie das Volk Gottes auf den Wegen der Erlösung wirkungsvoll führen. Sie beten auch für die lebenden und verstorbenen Apostel der Barmherzigkeit Gottes, die im Verein Faustinum zusammengeschlossen sind, und für die Schwestern der Kongregation der Muttergottes der Barmherzigkeit sowie für die Priester, die sich für das Werk Faustinum engagieren.
30. Die Mitglieder des Vereins Faustinum werden im Gebet die mächtige Vermittlung der Muttergottes der Barmherzigkeit und der hl. Schwester Faustyna anrufen, indem sie z. B. den Rosenkranz, den Rosenkranz zur Muttergottes der Barmherzigkeit, die Lauretanische Litanei oder die Litanei zur hl. Faustyna sprechen, oder auch ein Gebet, um durch ihre Fürsprache Gnaden zu erbitten.
31. Das Patronatsfest des Vereins Faustinum ist das liturgische Hochfest der hl. Faustyna – der 5. Oktober. An diesem Tag können die Priester das Heiligste Opfer feiern, indem sie die Formel der Votivmesse über die hl. Faustyna verwenden, und alle können das Stundengebet von der hl. Jungfrau Faustyna sprechen. An diesem Tag findet traditionellerweise die feierliche Aufnahme von Mitgliedern in den Verein Faustinum statt, die festliche Verleihung von Abzeichen des Vereins und das Ablegen des Versprechens, sich aufzuopfern und der Barmherzigkeit Gottes zu dienen.
- fortwährend nach Heiligkeit zu streben,
- das Geheimnis der Barmherzigkeit Gottes zu ergründen,
- sich im Laufe des Tages mit dem Barmherzigen Jesus, der in der Seele wohnt, zu verbinden und alle Geschehnisse mit Ihm zu erleben,
- das Vertrauen auf Gott in allen Lebensumständen, insbesondere in der Erfahrung des Kreuzes, immer vollkommener zu bezeugen und
- die Botschaft der Barmherzigkeit auf jede nur mögliche Weise durch Tat, Wort und Gebet zu verkünden.
34. Das Versprechen können Mitglieder des Vereins Faustinum ablegen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie haben das 4-jährige Ausbildungsprogramm abgeschlossen und eine positive Beurteilung der Schwester erhalten, die für die Ausbildung in der betreffenden Sprache verantwortlich ist (sie haben die sog. Ausbildungstest bestanden).
- Sie haben das Verlangen, sich der Barmherzigkeit Gottes und ihrem Dienst im Werk der Barmherzigkeit vollkommener hinzugeben, was sie in einem Antrag an den Vorstand des Vereins Faustinum zum Ausdruck bringen.
- Sie legen ein schriftliches Zeugnis des Priesters vor, der die Gemeinschaft Faustinum in der Pfarrgemeinde führt, oder des Priesters, der die betreffende Person geistlich führt, das den Vollzug dieses Aktes gutheißt.
35. Bei dem Entschluss, das Versprechen abzulegen, sollen die Mitglieder des Vereins Faustinum bedenken, dass sie sich tiefer in das geistliche Leben bewegen. Sie sollten sich deshalb bemühen, die übernommenen Pflichten, die sie nach tiefer Erforschung im Gebet auf sich nehmen, treu zu erfüllen.
36. Das Versprechen wird für ein Jahr abgelegt und kann in den folgenden fünf Jahren erneuert werden, danach wird es für das ganze Leben abgelegt. Das Ablegen des zeitlichen und ewigen Versprechens gestattet der Vorstand des Vereins bei absoluter Stimmenmehrheit (50 % + 1), aufgrund eines Antrags des Mitglieds des Vereins Faustinum mit der Begründung der Bitte und des Zeugnisses des Priesters, der die Gemeinschaft Faustinum oder die Person führt, die sich um das Ablegen des Versprechens bemüht.
37. Die Formel des Versprechens lautet wie folgt:
Als Antwort auf die Gnade des Heiligen Geistes, in Vereinigung mit dem Barmherzigen Jesus, gebe ich, …………………., mich Dir, Gott in der Heiligen Dreifaltigkeit, hin, und verspreche für ein Jahr (für das ganze Leben), durch Leben, Wort und Gebet der Welt Deine Barmherzigkeit zu verkünden, damit durch mich die Botschaft der Barmherzigkeit zu vielen Menschen gelangt und ihre Herzen mit Hoffnung erfüllt. Ich will ein Werkzeug in den Händen Deiner Barmherzigkeit sein, das Deinen heiligen Willen erfüllt. Mögen mir dabei Maria, die Mutter der Barmherzigkeit, und die hl. Schwester Faustyna helfen. Amen.
38. Das Sekretariat des Vereins Faustinum führt ein Buch der Mitglieder, die das Versprechen abgelegt haben, in dem ihre persönlichen Daten, der Tag, an dem das Versprechen ablegt wurde, und der Zeitraum, für den es abgelegt wurde, vermerkt werden. In den Personalakten werden auch die Kopien der Versprechensformeln aufbewahrt, die von der Person unterschrieben worden sind, die das Versprechen abgelegt hat, und von der, die es entgegenge- nommen hat.
39. Der Vorstand des Vereins Faustinum kann ein Mitglied aus wichtigen Gründen auf dessen Bitte hin oder, wenn die Mitgliedschaft endet, von dem Versprechen entbinden.
40. Die Mitgliedschaft im Verein Faustinum endet infolge:
- einer schriftlichen Verzichtserklärung des Mitglieds, die vom Vorstand angenommen wurde;
- der Entfernung aus dem Kreise der Mitglieder durch den Vorstand, nach vorheriger zweimaliger Ermahnung, weil die obligatorische Ausbildung vernachlässigt wurde und der Ausbildungstest nicht innerhalb von 8 Jahren nach der Aufnahme in den Kreis der Mitglieder mit einem positiven Ergebnis abgelegt wurde;
- der Entfernung durch den Vorstand, nach vorheriger zweimaliger Ermahnung, aufgrund tadelnswerten Verhaltens, das sich mit der Würde eines Apostels der Barmherzigkeit Gottes nicht vereinbaren lässt, oder wenn das Mitglied dem Vereinsvorstand den früher erklärten Gehorsam verweigert bzw. andere satzunggemäße Pflichten vernachlässigt.
s. M. Elżbieta Siepak
Vorsitzende des
Vereins Faustinum.
m. M. Gracjana Szewc
Generaloberin der
Kongregation der Muttergottes
der Barmherzigkeit
Warszawa, 13. Oktober 2003