Nach einem Jahr als Volontär im Verein „Faustinum” kann man Mitglied werden. Unter vielen Wegen des Strebens nach christlicher Vollkommenheit wählen die Mitglieder bewusst diesen Weg, den die hl. Schwester Faustina gezeigt hat. Sie dringen tiefer in ihre Spiritualität ein und setzen sich für ihre apostolische Sendung ein. Die Mitglieder werden zu den engsten Mitarbeitern der Kongregation der Muttergottes der Barmherzigkeit, die ihr Charisma in der Welt verwirklichen. Es ist keine Pflicht, sich um die Mitgliedschaft zu bewerben, denn Volontär kann man bis zum Ende des Lebens bleiben. Wichtig ist hier, den Willen Gottes im eigenen Leben zu erkennen und ihn treu zu erfüllen.
Jede Person, die volljährig ist, die in sich das Charisma der hl. Schwester Faustina entdeckt und sich vollkommener dem Werk der Verkündung der Botschaft der Barmherzigkeit durch Tat, Wort und Gebet anschließen will, das Jesus übermittelt hat, kann Mitglied des Vereins Faustinum werden. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Aufnahme der programmgemäßen Ausbildung im Verein (in polnischer, englischer, deutscher, französischer, tschechischer oder slowakischer Sprache) und
schließt so die Zugehörigkeit zu anderen Gemeinschaften aus, in denen eine Ausbildung verbindlich ist.
Die grundlegende Ausbildung dauert 4 Jahre und wird mit einem schriftlichen Ausbildungstest abgeschlossen. Das vierjährige Ausbildungsprogramm soll von den Mitgliedern mit einem Ausbildungstest abgeschlossen werden. Die Mitglieder, die ihn bestehen, haben das Recht, das Abzeichen des Vereins zu besitzen und gehen zur Etappe der permanenten Ausbildung über.
Die Mitglieder haben die Pflicht, regelmäßig die heiligen Sakramente zu empfangen, die Haltung eines vollkommenen Vertrauens zu Gott und der Barmherzigkeit den Nächsten gegenüber zu entwickeln (im Laufe des Tages aus Liebe zu Jesus wenigstens eine Tat der Barmherzigkeit durch Tat, Wort oder Gebet auszuführen), die Kultformen zu praktizieren, die von der hl. Schwester Faustina überliefert wurden (tägliches Gebet des Rosenkranzes zur Barmherzigkeit Gottes, das Verehren des Bildes des Barmherzigen Jesus, das Begehen des Festes der Barmherzigkeit Gottes und das Gebet in der Stunde der Barmherzigkeit). Außerdem soll sich jedes Mitglied an die Bestimmungen der Statuten, an die Verordnungen und Beschlüsse des Vereins halten und auch die Mitgliedsbeiträge entrichten. Falls es unmöglich sein sollte, diese letztgenannte Pflicht zu erfüllen, kann man sich mit einer schriftlichen, begründeten Bitte an den Vorstand um Freistellung wenden.
Indem die Mitglieder des Vereins zu Aposteln der Barmherzigkeit Gottes werden und sich vollkommener für die Sendung der hl. Schwester Faustina einsetzen, haben sie an allen Versprechungen teil, die Jesus durch die hl. Schwester Faustina übermittelt hat (besonders an denen, die im Tagebuch unter den Nummern 1075, 1540, 1521 stehen). Die Mitglieder wollen nach der Regel des Vereins leben, an allen Arbeiten vollauf mitwirken, an den Wahlen zum Vereinsvorstand teilnehmen bzw. sich zur Wahl stellen, einen Ausweis und ein Abzeichen des Vereins besitzen, wie auch Anträge und Vorschläge an den Vorstand des Vereins richten, die Tätigkeit des Vereins betreffen.
Um Mitglied des Vereins zu werden, soll man die folgenden Dokumente an die Adresse des Vereinsvorstands schicken:
• ein an den Vorstand gerichtetes Gesuch mit der Bitte um die Aufnahme in den Verein als Mitglied (mit Begründung),
• den ausgefüllten Fragebogen, der im Sekretariat des Vereins erhältlich ist (nach einem Jahr Probezeit als Volontär,
• ein vom örtlichen Pfarrer abgegebenes Gutachten über das Leben und die christliche Moral (in einem versiegelten Briefumschlag),
• Gutachten von zwei Personen, die mit dem Siegel und der Unterschrift des örtlichen Pfarrers oder Ordensvorgesetzten bestätigt sind, der auf diese Weise für die Glaubwürdigkeit und Echtheit der Informationen im Gutachten bürgt.
• zwei Fotos (für den Mitgliedsausweis und für das Archiv).
Nachdem sich der Vorstand mit allen vorgelegten Dokumenten vertraut gemacht hat, drückt er seine Entscheidung bezüglich der Mitgliedschaft in geheimer Abstimmung aus und benachrichtigt die betreffende Person.
Personen, die in den Kreis der Mitglieder des Vereins Faustinum aufgenommen wurden, bekommen während der feierlichen Zeremonie vom Zelebranten einen besonderen Segen und Die Regel der Mitglieder des Vereins „Faustinum”. Die Generaloberin der Kongregation der Schwestern der Muttergottes der Barmherzigkeit oder eine von ihr bestimmte Person überreicht den neuen Mitgliedern die Mitgliedsausweise.