Die Errichtungsakt des Vereins
DER AKT DER ERRICHTUNG
Der Bitte des Generalrates der Kongregation der Schwestern der Muttergottes der Barmherzigkeit folgend, errichtete der Metropolit von Krakau, Franciszek Kard. Macharski, auf der Grundlage von Kan. 312 § 1 Nr. 3 des Kodex des Kanonischen Rechts am 6. März 1996 den Verein der Apostel der Barmherzigkeit Gottes Faustinum mit dem Sitz im Sanktuarium der Barmherzigkeit Gottes in Krakau-Łagiewniki und verlieh ihm öffentliche, kirchliche Rechtspersönlichkeit. Mit diesem Akt bestätigte er die Statuten des Vereins, der der Menschheit die Barmherzigkeit Gottes bringen soll.